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Elektro Bersch Jülich

Kleine Rurstraße 13
52428 Jülich
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02461 / 93 76 780


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Parkplatzinfo:

Es sind ausreichend Kundenparkplätze vorhanden.

Telefonische Erreichbarkeit:

24h Notdienst unter 0221-27134662

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SAT-Anlagen Installation vom Profi in Jülich

Über uns

Bester Empfang mit einer fachgerechten Montage vom Fachmann. Damit Sie ungestörten Fernsehgenuss empfangen, muss die Sat-Anlage perfekt eingestellt sein. In der Region Jülich und Umgebung kommen wir persönlich zu Ihnen und beraten Sie gerne.

 

Unser Leistungsversprechen:

  • Wir sind leicht erreichbar und halten Terminzusagen ein
  • Unsere Mitarbeiter verfügen über langjährige Erfahrung in der Installation von SAT-Anlagen
  • Wir verbauen ausschließlich qualitativ hochwertige Komponenten, die einen dauerhaft guten und störungsfreien Fernseh-Empfang gewährleisten
  • Sämtliche Komponenten sind optimal aufeinander abgestimmt
  • Wir sichern Ihnen eine effiziente Ausführung mit höchster Präzision zu
  • Unser Preis-Leistungs-Verhältnis ist fair und kundenfreundlich
  • Wir stehen Ihnen auch nach Abschluss der Montage mit Rat und Tat zur Seite

 

 

Unser Leistungsspektrum:

  • Installation von SAT-Anlage jeglicher Art:
    – Einzelempfangsanlagen
    – Mehrteilnehmeranlagen
    – Kopfstellenanlagen mit Kanalaufbereitung für Gemeinschaftsanlagen
  • Umrüstung bestehender Anlagen auf digitale Empfangstechnik
  • Ausführliche Beratung
  • Detaillierte Planung – bei komplexeren Systemen
  • Bedarfsgerechte Auswahl sämtlicher Komponenten
  • Fachgerechte und präzise Montage
  • Einmessen der SAT-Anlage mit hochmodernen Messinstrumenten



BERATUNGSTERMIN VEREINBAREN



Preise: Alle auf dieser Seite genannten Preise sind in Euro und inkl. der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Impressum Elektro Bersch

Elektro Bersch
Andreas Bersch
Inhaber: Andreas Bersch

Kleine Rurstraße 13
52428 Jülich

Telefon: 02461 / 9376780
Fax: (0 24 61) 93 76 78 19
E-Mail: info@elektrobersch.de

Hausgeräte Techniker: Andreas Bersch

Die Berufsbezeichnung Hausgeräte Techniker wurde in Deutschland verliehen.

Erlaubnis nach Handwerksordnung Anlage A, zuständige Kammer und zugleich Aufsichtsbehörde:
Aachen

AGB von Elektro Bersch

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Radio-, Fernseh-, Elektro- Fachbetriebe

Die nachstehenden Bedingungen sind im beiderseitigen Einverständnis Vertragsbestandteil; sie haben Vorrang vor abweichenden Einkaufs-und ähnlichen Bedingungen des Kunden: Abweichungen, Ergänzungen sowie besondere Zusicherungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

I. Verkaufsbedingungen

1. Abnahme und Abnahmeverzug

Nimmt der Kunde den Gegenstand nicht fristgemäß ab, ist der Unternehmer berechtigt, ihm eine angemessene Nachfrist zu setzen und nach deren Ablauf anderweitig über den Gegenstand zu verfügen und den Kunden mit angemessen verlängerter Nachfrist zu beliefern. Unberührt davon bleiben die Rechte des Unternehmers, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Im Rahmen einer Schadensersatzforderung kann der Unternehmer 20% des vereinbarten Preises ohne Mehrwertsteuer als Entschädigung ohne Nachweis fordern, sofern nicht nachweislich nur ein wesent- lich niedrigerer Schaden entstanden ist. Die Geltendmachung eines tatsächlich höheren Schadens bleibt vorbehalten. Der Kunde ist gehalten, Teillieferungen (Vorablieferungen) abzunehmen, soweit dies zumutbar ist.

2. Mängelansprüche

2.1. Für Mängelansprüche des Kunden beträgt die Verjährungsfrist bei gebrauchten Gegenständen, sofern der Kunde Verbraucher ist, und wenn der Kunde Unternehmer ist, ein Jahr, im übrigen zwei Jahre. Dies gilt nicht für Ansprüche wegen mangelhafter Baumaterialien, die für ein Grundstück oder Gebäude wesentlich und mit diesem fest verbunden sind und beim Unternehmer- rückgriff aus Anlass eines Verbrauchsgüterkaufes.

2.2. Der Kunde kann bei einer mangelhaften Sache zunächst nur die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen (Nacherfüllung). Der Unternehmer kann die vom Kunden gewählte Art der Nacherfüllung verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Dabei sind insbesondere der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand, die Bedeutung des Mangels und die Frage zu berücksichtigen, ob auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Kunden zurückgegriffen werden könnte. Der Anspruch des Kunden beschränkt sich in diesem Fall auf die andere Art der Nacherfüllung; auch diese kann der Unternehmer wegen unverhältnismäßiger Kosten verweigern. Liefert der Unternehmer zum Zweck der Nacherfüllung eine mangelfreie Sache, hat der Kunde die mangelhafte Sache herauszugeben und Wertersatz für die gezogenen Nutzungen zu leisten.

2.3. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen, so kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern.

2.4. Werden vom Kunden Mängelansprüche geltend gemacht, muss er den Erwerb des Kaufgegenstandes durch Vorlage der Rechnung oder auf andere geeignete Weise nachweisen.

II. Leistungs- und Reparaturbedingungen

1. Kosten für nicht durchgeführte Aufträge

Da Fehlersuchzeit Arbeitszeit ist, wird der entstandene und zu belegende Aufwand dem Kunden in Rechnung gestellt, wenn ein Auftrag nicht durchgeführt werden kann, weil:

1.1. der beanstandete Fehler unter Beachtung der Regeln der Technik nicht festgestellt werden konnte;

1.2. der Kunde den vereinbarten Termin schuldhaft versäumt;

1.3. der Auftrag während der Durchführung zurückgezogen wurde;

1.4. die Empfangsbedingungen bei Nutzung entsprechender Produkte aus dem Bereich Unterhaltungselektronik nicht einwandfrei gegeben sind.

2. Bauleistungen werden insgesamt nach Teil B der Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB/B) erbracht.

3. Mängelansprüche

3.1. Für Mängelansprüche, die nicht auf Bauleistungen an Gebäuden oder Grundstücken beruhen, beträgt die Verjährungsfrist ein Jahr, wenn der Kunde Unternehmer ist oder der Kunde Verbraucher ist und gebrauchte Gegenstände kauft, im übrigen zwei Jahre.

3.2. Der Unternehmer kann nach seiner Wahl den Mangel beseitigen oder ein neues Werk herstellen (Nacherfüllung). Der Unternehmer kann die Nacherfüllung verwei- gern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Stellt der Unternehmer ein neues Werk her, kann er vom Kunden die Herausgabe des man-gelhaften Werkes und Wertersatz für die gezogenen Nutzungen verlangen.

3.3. Zur Mängelbeseitigung hat der Kunde dem Unternehmer die nach billigem Ermessen erforderliche Zeit und Gelegenheit zu gewähren. Der Kunde hat insbesondere dafür Sorge zu tragen, dass der beanstandete Gegenstand zur Untersuchung und Durchführung der Reparatur dem Unternehmer oder dessen- Beauftragten zur Verfügung steht. Verweigert der Kunde dies oder verzögert er dies unzumutbar, ist der Unternehmer von der Mängelhaftung befreit. Dem Kunden ist bekannt, dass derUnternehmer eine externe Datensicherung vor Arbeitsaufnahme voraussetzt.

3.4. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen, so kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder nach seiner Wahl die Vergütung mindern.

4. Erweitertes Pfandrecht des Unternehmers an beweglichen Sachen

4.1. Dem Unternehmer steht wegen seiner Forderung aus dem Auftrag ein Pfandrecht an dem aufgrund des Auftrags in seinen Besitz gelangten Gegenstand des Kunden zu. Das Pfandrecht kann auch wegen Forderungen aus früher durchgeführten Arbeiten, Ersatzteillieferungen und sonstigen Leistungen geltend gemachtwerden, soweit sie mit dem im Besitz des Unternehmers befindlichen Gegenstand im Zusammenhang stehen. Für sonstige Ansprüche aus der Geschäftsverbindung gilt das Pfandrecht nur, soweit diese Ansprüche unbestritten oder rechtskräftig sind.

4.2. Wird der Gegenstand vom Kunden nicht innerhalb von 4 Wochen nach Aufforderung abgeholt, kann der Unternehmer mit Ablauf dieser Frist ein angemessenes Lagergeld berechnen. Erfolgt die Abholung nicht spätestens nach drei Monaten, entfällt eine weitere Aufbewahrungspflicht und jede Haftung für leichtfahrlässige Beschädigung oder Untergang. Einen Monat vor Ablauf dieser Frist ist dem Kunden eine Verkaufsandrohung zuzusenden. Der Unternehmer ist berechtigt, den Gegenstand nach Ablauf dieser Frist zur Deckung seiner Forderungen zum Verkehrswert zu veräußern. Ein etwaiger Mehrerlös ist dem Kunden zu erstatten.

4.3. Bei Aufträgen, deren Ausführung über einen Monat andauert, sind je nach Fortschreiten der Arbeiten Abschlagszahlungen in Höhe von 90% des jeweiligen- Wertes der geleisteten Arbeiten zu erbringen. Die Abschlagszahlungen sind vom Unternehmer anzufordern und binnen 10 Tagen ab Rechnungsdatum vom Kunden zu leisten.

III. Gemeinsame Bestimmungen für Leistungen, Reparaturen und Verkäufe

1. Preise und Zahlungsbedingungen

1.1. Die Endpreise verstehen sich ab Betriebssitz des Unternehmers einschließlich Mehrwertsteuer.

1.2. Alle Rechnungsbeträge sind sofort nach Rechnungserteilung in einer Summe zahlbar. Teilzahlungen sind nur möglich, wenn sie vorher schriftlich vereinbart wurden. Wechsel werden nur zahlungshalber angenommen und nur nach besonderer Vereinbarung.

1.3. Der Kunde kommt auch ohne Mahnung neben den sonstigen gesetzlich geregeten- Fällen spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufstellung leistet. Ist unsicher, ob oder wann dem Kunden die Rechnung oder Zahlungsaufstellung zugegangen ist, tritt an ihre Stelle der Empfang der gekauften Sache.

2. Eigentumsvorbehalt Die verkauften Gegenstände und Anlagen bleiben bis zur Erfüllung sämtlicher ausdiesem Vertrag vom Kunden geschuldeten Zahlungen Eigentum des Unternehmers. Gleiches gilt für Gegenstände, die der Unternehmer im Rahmen von Reparatur- oder sonstigen Montageverträgen liefert, soweit diese Gegenstände nicht durch- Einbau wesentliche Bestandteile einer nicht dem Unternehmer gehörenden Sache werden. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch bestehen für alle Forderungen, die der Unternehmer gegenüber dem Kunden im Zusammenhang mit seiner Lieferung oder Leistung nachträglich erwirbt. Letzteres gilt nicht, wenn eine Reparatur durch den Unternehmer unzumutbar verzögert wird oder fehlgeschlagen ist. Bis zur Erfüllung der Ansprüche aus dem Eigentumsvorbehalt dürfen die vom Eigentumsvorbehalt erfassten Gegenstände nicht weiterveräußert, vermietet, verliehen oder verschenkt und auch nicht bei Dritten in Reparatur gegeben werden. Ebenso sind Sicherungsübereignung und Verpfändung untersagt. Ist der Kunde Unternehmer, so ist ihm die Übertragung von Besitz oder Eigentum im gewöhnlichen Geschäftsgang seines Unternehmens unter der Voraussetzung gestattet, dass die Forderungen aus der Weiterübertragung an den Dritten einschließlich sämtlicher Nebenrechte in Höhe der Rechnungswerte des Unternehmers bereits jetzt an den Unternehmer abgetreten werden. Während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes ist der Kunde zum Besitz und Gebrauch der Vorbehaltsware berechtigt, so lange er seinen Verpflichtungen aus dem Eigentumsvorbehalt nachkommt und sich nicht in Zahlungsverzug befindet. Kommt der Kunde seinen fälligen Verpflichtungen aus dem Eigentumsvorbehalt nicht nach, kann der Unternehmer nach angemessener- Fristsetzung vom Vertrag zurücktreten und die Vorbehaltsware vom Kunden herausverlangen sowie nach Androhung mit angemessener Frist unter Verrechnung auf seine Forderung durch freihändigen Verkauf bestmöglich verwerten. Sämtliche Kosten der Rücknahme und der Verwertung der Vorbehaltsware trägt der Kunde. Bei Teilzahlungsgeschäften kann der Unternehmer den Kaufgegenstand herausver- langen, wenn der Kunde trotz zweiwöchiger Zahlungsfrist mit zwei aufeinanderfol- genden Teilzahlungen ganz oder teilweise und mindestens mit 10% des Gesamtteilzahlungs-preises (bei einer Abzahlungsdauer von über drei Jahren mindestens 5%) im Verzug ist. Bei Zugriffen von Dritten, insbesondere bei Pfändung der Vorbehaltsware oder bei Ausübung des Unternehmerpfandrechts einer Werkstatt hat der Kunde dem Unternehmer sofort schriftliche Mitteilung zu machen und den- Dritten unverzüglich auf den Eigentumsvorbehalt hinzuweisen. Der Kunde trägt alle Kosten, die zur Aufhebung des Zugriffs und zu einer Wiederbeschaffung der Vorbehaltsware aufgewendet werden müssen, soweit diese Kosten nicht von Dritten eingezogen werden können. Der Kunde hat die Pflicht, die Vorbehaltsware während der Dauer des Eigentumsvorbehalts in ordnungsgemäßem Zustand zu hal-ten und alle vorgesehenen Wartungsarbeiten und erforderlichen Instandsetzungen unverzüglich ausführen zu lassen. Der Unternehmer verpflichtet sich, die ihm zustehenden Sicherungen freizugeben, soweit ihr Wert die zu sichernden und noch nicht beglichenen Forderungen um mehr als 10 % übersteigt.

3. Nacherfüllung, Rücktritt

3.1. Liefert der Unternehmer zum Zwecke der Nacherfüllung eine mangelfreie Sache oder stellt er ein neues Werk her, so kann er vom Kunden die mangelhafte Sache oder das mangelhafte Werk herausverlangen und Wertersatz für die gezogenen Nutzungen fordern. Für die Ermittlung des Wertes der Nutzungen kommt es auf die zeitanteilige lineare Wertminderung im Vergleich zwischen tatsächlicher Gebrauchsdauer und voraussichtlicher Gesamtnutzungsdauer unter Berücksichtigung der Mangelhaftigkeit der Sache oder des Werks an.

3.2. Bei Rücktritt sind Unternehmer und Kunde verpflichtet, sich die voneinander emp-fangenen Leistungen zurückzugewähren. Für gezogene Nutzungen hat der Kunde Wertersatz zu leisten. Für die Ermittlung des Wertes gilt III. 3.1 Satz 2 entsprechend.

4. Haftungsausschlüsse

4.1. Von jeglicher Mängelhaftung ausgeschlossen sind: Mängel, die der Kunde durchBeschädigung, falschen Anschluss, falsche Bedienung oder unsachgemäße Eingriffe verursacht hat oder die durch höhere Gewalt, z. B. Blitzschlag oder Verschleiß, Überbeanspruchung mechanischer oder elektromechanischer Teile, nichtbestimmungsgemäßen Gebrauch, Verschmutzung, außergewöhnliche mechanische, chemische oder atmosphärische Einflüsse verursacht wurden oder offensichtliche Mängel, die der Kunde nicht unverzüglich, spätestens aber binnen zwei Wochen angezeigt hat, oder Mängel bei gebrauchten Gegenständen, sofern der Kunde Unternehmer ist.Darüber hinaus sind bei Produkten der Unterhaltungselektronik von jeglicher Haftung ausgeschlossen: Mängel, die durch schlechte Empfangsqualität, ungünstige oder nachträglich geänderte Empfangsbe-dingungen, mangelhafte Antennen, Beeinträchtigung des Empfangs oder Betriebs durch äußere Einflüsse, vom Kunden eingelegte ungeeignete oder mangelhafte Batterien, verschmutzte Magnetköpfe oder die unsachgemäße Behandlung von Abtastnadeln bedingt sind.

4.2. Der Unternehmer haftet nicht für Schäden, die er, sein gesetzlicher Vertreter oder Erfüllungsgehilfe fahrlässig verursacht hat. Dies gilt ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs, insbesondere aus Verzug, sonstiger Pflichtverletzung oder unerlaubter Handlung. Haftungsausschlüsse oder -beschränkungen gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

5. Gerichtsstand Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Kaufleuten einschließlich Wechsel- und Scheckforderungen ist aus-schließlicher Gerichtsstand der Sitz des Unternehmers. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

 

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52428 Jülich
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Montag 10:00 Uhr – 13:00 Uhr

Dienstag 10:00 Bis 13:00 – 14:00 Bis 18:00

Mittwoch 10:00 Uhr – 13:00 Uhr

Donnerstag 10:00 Bis 13:00 – 14:00 Bis 18:00

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