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Blang Elektrowelten GmbH Trier

Petrusstraße 8
54292 Trier
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0651 / 14 77 00


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SAT-Anlagen Installation vom Profi in Trier

Über uns

Sie haben mal wieder nur Rauschen auf dem Fernseh-Bildschirm?
Gerne kommen wir in der Region Trier, Kandel, Konz und Reinsfeld persönlich zu Ihnen.

Von der Installation über die Ausrichtung und Wartung bis hin zur Reparatur – im Bereich Sat-Anlagen sind wir Ihr kompetenter Ansprechpartner.

Testen Sie jetzt unseren professionellen Service!




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Preise: Alle auf dieser Seite genannten Preise sind in Euro und inkl. der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Impressum Blang Elektrowelten GmbH

Blang Elektrowelten GmbH

Petrusstraße 8

54292 Trier

Vertretungsberechtigte: Johannes Blang Kim Federkeil

Registernummer: HRB 2431

Amtsgericht: Wittlich

Umsatzsteuer-ID: DE149877605

Telefonnummer: +49 651 147700

Faxnummer: +49 651 1477019

E-Mail: info@blang.de

AGB von Blang Elektrowelten GmbH

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand 01/12

1. Lieferung

1.1 Erfüllungsort ist das Einzelhandelsgeschäft des Händlers.

1.2 Der Kunde ist gehalten, zumutbare Teillieferungen anzunehmen.

1.3 Teillieferungen sind gesondert zu bezahlen, soweit nicht berechtigte Belange

des Kunden dem entgegenstehen.

2. Preisänderungsvorbehalt

2.1 Liegen zwischen dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses und dem der

vertragsgemäßen Lieferung mehr als 4 Monate, so ist der Händler berechtigt, den

vereinbarten Preis angemessen zu erhöhen. Das gilt insbesondere dann, wenn die

eigenen Beschaffungskosten des Händlers höher sind als bei Vertragsschluss

angenommen. Übersteigt der Umfang der Preiserhöhung 7% des vereinbarten

Preises, so ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurück zu treten.

2.2 Dieses Recht kann nur innerhalb einer Ausschlussfrist von 2 Wochen ab

Bekanntgabe der Preiserhöhung ausgeübt werden.

3. Gewährleistung

3.1 Ist der Kunde Verbraucher, so beträgt die Gewährleistungsfrist für gebrauchte

Geräte 1 Jahr.

3.2 Ist der Kunde Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder

ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen und handelt er in dieser Eigenschaft, so

gilt folgende Regelung: Mängel an neuen Waren sind unverzüglich zu rügen. Die

Gewährleistungsfrist beträgt in diesen Fällen ein Jahr. Für gebrauchte

Gegenstände wird die Gewährleistung ausgeschlossen.

3.3 Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen und tritt der Kunde deshalb vom Vertrag

zurück, hat er für die Nutzung der gekauften Sache Wertersatz zu leisten

(§ 346 BGB). Um diesen Betrag vermindert sich der vom Händler

zurückzuerstattende Kaufpreis.

4. Eigentumsvorbehalt

4.1 Der verkaufte Gegenstand bleibt im Eigentum des Händlers bis zur Erfüllung

sämtlicher aus diesem Vertrag ihm gegen den Kunden zustehenden Ansprüche.

Während dieser Zeit darf der Gegenstand weder veräußert noch verschenkt noch

verliehen werden.

4.2 Von einer Pfändung, Zerstörung, Beschädigung oder einem Diebstahl ist der

Händler unverzüglich zu unterrichten.

4.3 Der Kunde tritt schon jetzt etwaige Ansprüche gegen einen Schädiger oder

eine Versicherung auf Ersatz wegen Zerstörung, Beschädigung o.ä. an den

Händler ab. Der Händler nimmt die Abtretung an. Mit der vollständigen Erfüllung

aller Ansprüche des Händlers aus diesem Vertrag gehen die abgetretenen

Ansprüche wieder auf den Kunden über.

4.4 Während der Dauer des Eigentumsvorbehalts ist der Kunde verpflichtet, alle

erforderlichen Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten fachmännisch durchführen

zu lassen, sowie den Kaufgegenstand ordnungsgemäß und sorgfältig zu

verwahren und zu behandeln.

5. Schadenersatz

5.1 Tritt der Händler vom Vertrag zurück, weil der Kunde trotz Fristsetzung

die Ware nicht abgenommen hat, schuldet dieser 20% des Kaufpreises (ohne

Umsatzsteuer) als pauschalierten Schadenersatz, ohne dass es eines besonderen

Nachweises bedarf.

5.2 Beide Seiten haben das Recht nachzuweisen, dass im Einzelfall kein oder ein

niedrigerer bzw. ein höherer Schaden als die vereinbarte Pauschale entstanden ist.

5.3 Die Haftung des Händlers beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

Dies gilt nicht bei Personenschäden, ferner nicht für solche Schäden, die aus

der Verletzung von Rechten resultieren, die dem Kunden nach Inhalt und Zweck

des Vertrags gerade zu gewähren sind oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße

Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der

Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf (Kardinalpflichten).

6. Datensicherung

6.1 Wird (insbesondere im Rahmen von Gewährleistungs- oder Reparaturarbeiten

an Computern) dem Händler ein Datenträger überlassen, oder wird dem Händler

der Zugriff hierauf gestattet, so hat der Kunde zuvor eigenverantwortlich dafür zu

sorgen, dass vorhandene Daten gesichert werden, so dass diese im Falle eines

Datenverlustes wieder aufgespielt werden können.

6.2 Die Datensicherung ist im Hinblick auf mögliche Datenverluste auch nach

Beendigung der Arbeiten für die Dauer der gesetzlichen Gewährleistungsfrist

aufrecht zu erhalten.

7. Reparaturen

7.1 Wird ein mit dem Kunden vereinbarter Reparaturtermin von diesem nicht

eingehalten, so hat der Kunde dadurch entstehende Kosten und Aufwendungen in

angemessenem Umfang zu erstatten.

7.2 Die Aushändigung des reparierten Gegenstandes erfolgt regelmäßig nur

gegen Vorlage der Auftragsbestätigung oder eines sonstigen Abholscheines. Muss

– etwa wegen Verlustes eines solchen Berechtigungsscheins – die Abholberechtigung

anderweitig nachgewiesen werden, so ist der Händler in geeigneter Weise

dagegen abzusichern, dass er später unter Vorlage des Berechtigungsscheines

durch einen Dritten erneut in Anspruch genommen wird.

7.3 Wird der reparierte Gegenstand nicht innerhalb von 2 Wochen nach dem

vereinbarten Abholtermin oder nach einer Abholungsaufforderung durch den

Händler abgeholt, so wird die Abholung beim Kunden angemahnt. Erfolgt sodann

die Abholung nicht innerhalb einer weiteren Woche nach Zugang der Mahnung,

so haftet der Händler danach für Beschädigung oder Verlust nur noch bei Vorsatz

und grober Fahrlässigkeit.

7.4 Die Gewährleistungsfrist bei Reparaturen beträgt ein Jahr.

8. Schlussbestimmungen

8.1 Wird der Vertrag schriftlich geschlossen, so gibt die Vertragsurkunde den

Inhalt der getroffenen Vereinbarung richtig und vollständig wieder. Abweichungen

oder Zusätze gegenüber dem schriftlichen Vertragstext, die während der

Vertragsverhandlungen und bis zum Vertragsschluss getroffen wurden oder

getroffen worden sein sollen, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

8.2 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden haben keine Geltung.

8.3 Daten des Kunden darf der Händler in gesetzlich zulässigem Umfang speichern

und verwerten. Mit diesem Hinweis erfolgt eine Benachrichtigung im Sinne von

§ 33 Bundesdatenschutzgesetz.

8.4 Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder

ein öffentlich rechtliches Sondervermögen und handelt er in dieser Eigenschaft, so

ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Händlers. Dasselbe gilt dann, wenn

der Kunde seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort nach Vertragsschluss

ins Ausland verlegt, oder wenn bei Klageerhebung sein Wohnsitz oder gewöhnlicher

Aufenthaltsort unbekannt ist.

 

 

 

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54292 Trier
0651 / 14 77 00
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Öffnungszeiten

Montag 10:00 Uhr – 18:00 Uhr

Dienstag 10:00 Uhr – 18:00 Uhr

Mittwoch 10:00 Uhr – 18:00 Uhr

Donnerstag 10:00 Uhr – 18:00 Uhr

Freitag 10:00 Uhr – 18:00 Uhr

Samstag 09:30 Uhr – 16:00 Uhr

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